Abschiebeschutz für Schwule und Lesben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will seinen Umgang mit homosexuellen Asylbewerbern ändern.

Homosexuelle Flüchtlinge, in deren Heimatländern Schwule und Lesben verfolgt werden, sollen nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, sie könnten ihre sexuelle Orientiertung in ihrer Heimat verbergen und so einer Verfolgung entgehen.

Dies geht aus einem Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck hervor, das die „tageszeitung“ zitiert: Einem Asylbewerber sei es  „grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen", die ihm sonst beispielsweise wegen seiner sexuellen Orientierung drohen würde.

Das Bundesamt reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2012 zum Schutz religiöser Minderheiten. Demnach kann von Asylbewerbern, die in ihrem Heimatland wegen ihrer Religion der Verfolgung ausgesetzt sind, künftig nicht mehr verlangt werden, ihren Glauben in der Heimat zu verbergen. Diese Argumentation übernahm das Bundesamt jetzt für die sexuelle Identität von Asylbewerbern.

Noch im Frühjahr vergangenen Jahres hatte das BAMF den Antrag der lesbischen Iranerin Samira G. abgelehnt. Ein sicheres Dasein in ihrem Heimatland, in dem lesbischen Frauen Peitschenhiebe und der Tod durch Steinigung drohen, sei möglich, wenn sie auf "sexuelle Verfehlungen" verzichte. Nachdem der Fall an die Öffentlichkeit geraten war und die queere Community Unterschriften für Samira G. gesammelt hatten, lenkten die Behörden schließlich ein und erteilten ein Abschiebeverbot.

(sho)

Weitere Informationen:

Hintergrundbericht zum Schicksal von Samira G. in der Wochenzeitung "DIE ZEIT"