Bundesregierung äußert sich zur Integration von Menschen mit HIV

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE nimmt die Bundesregierung zur sozialen Integration von Menschen mit HIV Stellung.

Thema ist unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Bundesregierung betont, man habe damit ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen, um Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Die Notwendigkeit „für weitere auch gesetzgeberische Maßnahmen“ bestehe nicht.

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) dagegen fordert die Aufnahme von chronischen Krankheiten ins AGG. „Menschen mit HIV oder anderen chronischen Krankheiten leiden häufig unter einer versteckten Behinderung“, erklärt DAH-Geschäftsführerin Silke Klumb. „Nach außen hin geht es vielen gesundheitlich gut. Dennoch werden sie behindert, weil sie Diskriminierung befürchten müssen.“ Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fürchteten zum Beispiel, dass Menschen mit HIV nicht voll einsetzbar seien. Auch Angst vor einer Ansteckung sei weit verbreitet, obwohl man sich im Alltag nicht infizieren könne. Und noch immer könne es nach dem Bekanntwerden einer HIV-Infektion zu Mobbing und zum „Karriereknick“ kommen – bis hin zur Kündigung.

Auch die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hatte bereits im August erklärt, chronisch Kranke müssten besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Hintergrund war ein Urteil, wonach die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund seiner HIV-Infektion in der Probezeit nicht gegen das AGG verstoße (aidshilfe.de berichtete). Die ADS-Leiterin Lüders verwies damals darauf, dass hier viele andere EU-Staaten weiter seien als Deutschland: England zum Beispiel zähle in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf, die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands, und in den Niederlanden und Rumänien würden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.

(hs)

 

Weitere Informationen

„5 Jahre AGG – 5 Forderungen“: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 15.8.2011

„Schutz von Menschen mit HIV ins Gesetz!“ Beitrag im d@h_Blog vom 29.4.2011