Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Votum des Nationalen AIDS-Beirats

Der Nationale AIDS-Beirat hat sich in einem Votum zur strafrechtlichen Bewertung von HIV-Übertragungen bei einvernehmlichem Sexualverkehr geäußert.

Darin heißt es unter anderem: „Strafverfahren bezüglich der HIV-Übertragung bei einvernehmlichem Sexualverkehr leisten keinen Beitrag zur HIV-Prävention. Sie können sich sogar kontraproduktiv auf die HIV-Testbereitschaft und die offene Kommunikation von Sexualpartnern auswirken. Demgegenüber liegt es im Interesse des Einzelnen und der Gesellschaft, die HIV-Testbereitschaft zu erhöhen.“

Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e. V., begrüßt das Votum: „Wir brauchen ein Klima, in dem Sexualität und HIV keine Tabus sind und in dem niemand Angst vor einem HIV-Test und einem möglicherweise positiven Ergebnis haben muss. Die strafrechtliche Verfolgung von HIV-Übertragungen bei selbstbestimmten sexuellen Handlungen dagegen schiebt HIV-Positiven die alleinige Verantwortung für den Schutz vor HIV zu. Das unterhöhlt den Grundansatz der erfolgreichen Prävention in Deutschland: Jeder Mensch kann sich selbst schützen, sofern er über die nötigen Informationen und Mittel verfügt und ihn äußere Umstände nicht daran hindern.“

Die einseitige Verantwortungszuschreibung könne die Illusion nähren, der Staat habe HIV unter Kontrolle. Das sei aber schon allein deswegen fatal, weil bei vielen HIV-Übertragungen Menschen beteiligt sind, die gar nichts von ihrer Infektion wissen oder wissen können, zum Beispiel, weil sie sich gerade erst infiziert haben und die üblichen HIV-Antikörpertests noch nicht anschlagen.

„Gefragt sind hier Justiz, Politik, Medien und die gesamte Gesellschaft“, so Schatz weiter. „Die Auslegung des geltenden Rechts ist keineswegs zwangsläufig, sondern gründet oft auf der Annahme, auf diese Weise zur Verhinderung von HIV-Infektionen beizutragen. Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert die Richterinnen und Richter und die Staatsanwaltschaften auf, ihre Anwendung der genannten Gesetze zu überdenken und auf die daraus resultierende Kriminalisierung von Menschen mit HIV zu verzichten. Zumindest aber müssen Gerichte berücksichtigen, dass eine gut funktionierende HIV-Therapie mindestens genauso wirksam vor HIV-Übertragungen schützt wie Kondome.“

(hs)

Weitere Informationen

DAH-Positionspapier "Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV“ vom März 2012 (PDF-Datei)

Dossiers „HIV und Strafrecht“ (März 2012) und Interviews zur Strafbarkeit der HIV-Übertragung“ (August 2012)