Kondompflicht in der Prostitution wäre nur eine Scheinlösung

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März widerspricht die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) Bestrebungen des Bundesrates, in Prostitutionsbetrieben eine Kondompflicht einzuführen.

Der Bundesrat hat am 11. Februar die Bundesregierung aufgefordert, Prostitutionsstätten stärker zu reglementieren. Im beschlossenen Text (Drucksache 314/10) heißt es: „Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.“

Hierzu und zu ähnlichen Bestrebungen in der Politik erklärt DAH-Vorstandsmitglied Sylvia Urban:

„Eine Kondompflicht wäre nur eine Scheinlösung. Die Prävention in Deutschland ist im europäischen Vergleich so erfolgreich, weil sie eigenverantwortliches Handeln fördert. Kriminalisierung und staatliche Repressionen sind kontraproduktiv. Sie würden nur dazu führen, dass die Frauen sich zurückziehen und für Aufklärung nicht mehr erreichbar sind. Wer wirklich etwas bewirken will, muss nicht Gesetze machen, sondern gute Prävention!“

Prävention im Bereich Prostitution muss dabei auch auf die Männer zielen, die Dienste von Sexarbeiterinnen in Anspruch nehmen: Es sind die Freier, die Sex ohne Kondom fordern. Sexarbeiterinnen sehen sich aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks im Gewerbe und aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungen, auf diese Forderungen einzugehen.

„Die vorgeschlagene Kondompflicht weist die Verantwortung vor allem den Frauen und den Betreibern von Prostitutionsbetrieben zu. Das geht am Problem vorbei!“, sagt Sylvia Urban. Hintergrund: Die Männer lassen sich in der Regel nur schwer zur Verantwortung ziehen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema und zum Internationalen Frauentag finden Sie unter www.aidshilfe.de.