Mecklenburg-Vorpommern: Keine Kennzeichnung HIV-positiver Gefangener mehr

In einem Erlass vom 7. Februar hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern angewiesen, die Kennzeichnung „Blutkontakt vermeiden“ nicht mehr im Justizvollzug anzuwenden.

Das bisherige Verfahren, etwa HIV-positive Gefangene in den Akten sowie Computersystemen mit dem Hinweis „Blutkontakt vermeiden“ zu kennzeichnen, sei datenschutzrechtlich bedenklich, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen AIDS-Hilfe vorliegt. Außerdem gebe es „keine durchgreifenden medizinischen Gründe für diesen Vermerk – er täusche vielmehr eine Sicherheit vor, die es nicht gebe. Stattdessen müsse man allen Gefangenen so gegenübertreten, als seien sie potenzielle Überträger von Infektionskrankheiten, und stets entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Das Justizministerium in Schwerin folgt damit der Argumentation der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH). „Es tut sich was im Justizvollzug“, sagt Bärbel Knorr vom DAH-Arbeitsbereich Drogen und Strafvollzug. „Die Mehrheit der Bundesländer achtet jetzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Gefangenen.“

(hs)

 

Weitere Informationen

Zwangsouting vor dem Aus?“ Meldung der Aids-Hilfe NRW vom 19.01.2012

„Zwangsouting vor dem Aus?“ Meldung auf aidshilfe.de vom 24.02.2011