Österreich: Haftstrafe für die Mutter eines HIV-infizierten Kindes

Eine 41-jährige HIV-positive Frau ist am Montag vom Grazer Straflandesgericht zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der vierfachen Mutter wurde vorgeworfen, ihr jüngstes Kind entgegen dem ärztlichen Rat nicht durch einen Kaiserschnitt zur Welt gebracht und zudem gestillt zu haben. Dadurch sei das Kind mit dem Virus infiziert worden.

Gutachter hatten in dem Prozess die Meinung vertreten, eine Ansteckung hätte mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einschließlich einer HIV-Therapie sehr wahrscheinlich vermieden werden können.

Eine Behandlung hatte die Angeklagte jedoch stets abgelehnt. Sie ist nach Medienberichten zwar schon seit mehr als 20 Jahren HIV-positiv, leugnet jedoch die Existenz von HIV/Aids. Vor Gericht erklärte sie, gesund zu sein.

Als das Baby an einer Lungenentzündung erkrankte, wurde der Mutter das Sorgerecht entzogen und das Kind gegen deren Willen mit antiretroviralen Medikamenten behandelt.

Dem inzwischen zweieinhalb Jahre alten Mädchen gehe es derzeit den Umständen entsprechend gut und es könne, trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung, ein relativ normales Leben führen, erklärte eine medizinische Sachverständige bei dem Prozess.

Der angeklagten Frau wurde zudem vorgeworfen, der Hebamme, die die Hausgeburt durchgeführt hatte, ihren HIV-Status verschwiegen und damit bewusst einem Infektionsrisiko ausgesetzt zu haben. 

Der ebenfalls HIV-positive Ehemann der Beklagten war im Mai 2010 gestorben. Die drei älteren Kinder leben inzwischen wieder bei ihrer Mutter.

In erster Instanz war die Beklagte im Juli 2010 wegen Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Strafmaß wurde nun auf 14 Monate erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

(sho)

Weitere Informationen:

Bericht auf der Internetseite des ORF