Prozess gegen Nadja Benaissa beginnt

Anklage gegen die HIV-positive Sängerin wegen "schwerer Körperverletzung". Deutsche AIDS-Hilfe fordert faire Berichterstattung

Am kommenden Montag beginnt am Amtsgericht Darmstadt die Hauptverhandlung gegen die 28-Jährige Sängerin Nadja Benaissa. Sie muss sich wegen „gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung“ verantworten.

Der ehemaligen No-Angels-Sängerin wird vorgeworfen, ungeschützten Sex mit mehreren Männern gehabt zu haben, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion gewusst habe. Laut Staatsanwaltschaft besteht ein „hinreichender Verdacht“, dass sich dabei einer der Männer mit HIV infiziert hat. Der Prozess gegen Nadja Benaissa wird vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, weil sie damals noch jugendlich war.

Nadja Benaissa wurde am 11. April 2009 von Polizisten in einer Frankfurter Diskothek vor ihren Auftritt festgenommen. Die Mutter einer Tochter saß zehn Tage in Untersuchungshaft. Die Deutsche AIDS-Hilfe protestierte massiv gegen die öffentliche Verhaftung, Vorverurteilung und das Outing der Künstlerin als HIV-Positive durch die Behörden und warnte vor einer weiteren Kriminalisierung der HIV-Übertragung.

Der „Fall Nadja Benaissa“ sorgte im Anschluss wochenlang europaweit für Schlagzeilen und – mit angestoßen von der Deutschen AIDS-Hilfe - eine Grundsatzdebatte über die Stigmatisierung HIV-Positiver und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Justiz und Medien. Nadja Benaissa beklagte öffentlich die „unmögliche Massivität der Medien“ und sprach bei „sternTV“ erstmals öffentlich über ihre HIV-Infektion.

Die Deutsche AIDS-Hilfe ruft die Medien nun dazu auf, den Prozess mit fairer und sachlicher Berichterstattung zu begleiten.

(joli)

Weitere Informationen zum Prozess: HIV ist keine Waffe

Informationen zum Thema HIV und Strafrecht

Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe vom 14.April 2009

Hintergrund: „10 Gründe gegen Kriminalisierung der HIV-Übertragung“