Sachsen-Anhalt: Diskussion um Zwangstests im Polizeigesetz geht weiter

Das „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“ soll Zwangstests ermöglichen, wenn Polizei- oder Rettungskräfte einem möglichen Infektionsrisiko ausgesetzt waren.

Konkret geht es dabei vor allem offenbar um das Risiko von HIV- oder Hepatitis-Infektionen, zum Beispiel bei Spritzenverletzungen.

Die Deutsche AIDS-Hilfe hatte die Pläne nach Bekanntwerden im Sommer  2012 als „völlig unverhältnismäßig“ kritisiert, weil es die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verletze. Kritik kam unter anderem auch von der Bundesregierung und vom Robert Koch-Institut.

In der revidierten Version werden laut einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ HIV und Hepatitis nicht mehr explizit genannt. Generell sollten solche Tests aber weiterhin ermöglicht werden.

(sho/hs)

 

Quelle/weitere Informationen

HIV und Hepatitis bleiben bei Zwangstests außen vor (Mitteldeutsche Zeitung, 14.01.2013)

Pressemitteilung der DAH zum Streit um das Gesetzesvorhaben (16.07.2012)

Deutsche AIDS-Hilfe zur Diskussion über HIV-Zwangstests in Sachsen-Anhalt (aidshilfe.de, 30.11.2012)