Schweiz: HIV-Übertragung wird nicht mehr nach Epidemiegesetz bestraft

Die Schweiz hat ihr Epidemiegesetz grundlegend revidiert. Menschen mit HIV können nun nicht mehr wegen „vorsätzlicher oder fahrlässiger Verbreitung einer gefährlichen übertragbaren menschlichen Krankheit“ angeklagt werden. Das Gesetz soll künftig nur noch im Bereich Bioterrorismus angewendet werden.

Der Schweizer Nationalrat hatte diesen Entschluss bereits im März gefasst. Nun stimmte auch die zweite Parlamentskammer, der so genannte Ständerat zu.

Die Veränderung des Gesetzes bedeutet allerdings nicht die Abschaffung der Strafbarkeit von tatsächlichen oder potenziellen HIV-Übertragungen, die nach wie vor als Körperverletzung geahndet werden können. Die zusätzliche Anwendung des Epidemiegesetzes hat bisher aber häufig zu einem höheren Strafmaß geführt.

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