„Zwangsouting“ HIV-infizierter Gefangener ist „nicht sinnvoll“

Die lange angewandte Praxis, Informationen über den HIV-Status von Häftlingen an Mitgefangene oder Wärter ungefragt weiterzugeben, verletzt „den grundrechtlichen Schutz der Persönlichkeit“.

Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. „Die Weitergabe von Informationen über HIV-Infektionen eines bzw. einer Gefangenen“ halte die Bundesregierung „grundsätzlich nicht für sinnvoll.”

„Eine Verpflichtung zur Informationsweitergabe bekannter HIV-Infektionen könnte ein falsches Gefühl der Sicherheit gegenüber nicht getesteten aber dennoch HIV-positiven Mitgefangenen entstehen lassen. Es besteht zudem die Gefahr von Diskriminierungen gegenüber den bekannt HIV-positiven Gefangenen“, heißt es in der Stellungnahme.

Dr. Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mit-Initiatorin der Kleinen Anfrage, erklärte, dass die Bundesländer fortan dafür Sorge tragen müssten, dass eine solch schwerwiegende Grundrechtsverletzung in allen Gefängnissen unterbleibt.

In Nordrhein-Westfalen werden seit 1987 HIV-positive Gefangene dazu genötigt, ihre Infektion gegenüber Mithäftlingen und Bediensteten offenzulegen, wenn sie an Gemeinschaftszeiten („Umschluss“) teilnehmen wollen. Gegen diese Praxis war in den vergangenen Jahren auch von der Deutsche AIDS-Hilfe Protest eingelegt worden.

(sho)

Weiterführende Links: pdf-Datei der Kleinen Anfrage „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefängnisinsassen"

Meldung auf aidshilfe.de über die Debatte zum Zwangsouting von HIV-Infizierten in NRW-Justizvollzungsanstalten