Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Seminarteilnahme

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an unseren Seminaren. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der DAH akzeptieren Sie unsere AGB.

Ankündigung von Seminaren

Jedes unserer Fortbildungsangebote stellen wir unseren Mitgliedsorganisationen über den bundesweiten DAH-Verteiler etwa zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn noch einmal detailliert vor. Dabei ist auch auf eventuelle Terminänderungen zu achten. Zusätzliche Veranstaltungen, die im vorliegenden Kalender noch nicht berücksichtigt werden konnten, kündigen wir ebenfalls über diesen Verteiler an.

Anmeldung und Abmeldung

Anmeldung
Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da viele Seminare oft schon vor Anmeldeschluss ausgebucht sind. Der Anmeldeschluss ist in der Regel sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der genaue Termin ist der Ausschreibung über den DAH-Verteiler zu entnehmen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei den meisten Angeboten ist eine Bestätigung der Anmeldung durch die regionale Aidshilfe erforderlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist, in der Regel drei Wochen vor der Veranstaltung, erhalten die Interessenten von der DAH eine schriftliche Zusage (plus Hinweise zur Anfahrt) oder Absage.

 

Abmeldung
Sollte die Teilnahme an einem Seminar aus unvorhergesehenen persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich sein, ist die Anmeldung umgehend schriftlich zu stornieren. Im Falle einer ärztlich attestierten Krankheit werden keine Ausfallgebühren erhoben. Andernfalls werden die Kosten, die der DAH entstehen, in Rechnung gestellt. Benennt der/die Angemeldete eine nachrückende Person oder findet die DAH eine solche, werden keine Ausfallgebühren berechnet. Eine Abmeldung bis zum Anmeldeschluss ist ebenfalls kostenfrei; maßgeblich hierbei ist das Datum des Eingangs der Abmeldung bei der DAH.

Teilnahmegebühren

In einigen Angebotsbereichen erheben wir Teilnahmegebühren. Entsprechende Informationen enthält die Seminarankündigung. Die Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die angemeldete Person ihre Teilnahme nicht rechtzeitig (siehe oben) absagt. Bei Arbeitslosigkeit, Bezug von Sozialhilfe oder Rente wird die Teilnahmegebühr erlassen oder ein Teil der Fahrtkosten erstattet, wenn dies mit der Anmeldung beantragt, belegt und entsprechend begründet wird.
 

Die Teilnahmegebühr wird vorab mit der Anmeldung fällig. Der Anmeldung ist also entweder eine Einzugsermächtigung beizulegen oder – bei Überweisung auf das DAH-Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Berlin, IBAN: DE17 3006 0601 0703 5005 00, BIC: DAAEDEDDXXX – eine Kopie des Überweisungsträgers. Fällt die Veranstaltung aus oder muss die DAH der/dem Angemeldeten wegen Überbuchung absagen, wird die Einzugsermächtigung vernichtet oder die Überweisung zurückgebucht; eventuell entstandene Aufwendungen werden jedoch nicht erstattet. 

Wichtig: Auf der Überweisung muss der Grund der Zahlung in Form der vollständigen Seminarkennnummer und der Name des/der Teilnehmenden angegeben werden!

Fahrtkosten

Bei manchen Veranstaltungen übernimmt die DAH die Fahrtkosten nur anteilig oder überhaupt nicht. Entsprechende Vermerke enthalten die Seminarankündigungen.

Für die Erstattung von Fahrtkosten gelten die unten aufgeführten Bedingungen, die sich am Bundesreisekostengesetz orientieren. Die Erstattung von Fahrtkosten muss auf einem entsprechenden Formular, das bei den Seminaren ausgehändigt wird, spätestens 4 Wochen nach Seminarende beantragt werden (Eingangsstempel DAH); danach ist keine Erstattung mehr möglich. Diesem Antrag sind sämtliche Originalbelege (Flugtickets, Bahnfahrscheine, Quittungen usw.) beizufügen.

Gesamtkosten unter 5,– € werden nicht erstattet.

  • Bahn: Erstattet werden die Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse. Wir bitten darum, nach Erhalt der Bestätigung zur Teilnahme am gewünschten Seminar die Bahnfahrkarte möglichst umgehend zu besorgen, um alle Sparangebote ausschöpfen zu können.

Bei einer Bahnfahrt 1. Klasse wird wie folgt erstattet:

1. Klasse Normalpreis → 2. Klasse Normalpreis

1. Klasse mit Bahncard → 2. Klasse mit Nutzung Bahncard 1. Klasse

1. Klasse Sparpreis mit/ohne Bahncard → maximal 50 % 2. Klasse Normalpreis.

Die Kosten für eine privat angeschaffte BahnCard werden auf Antrag erstattet, wenn die  Anschaffungskosten zu 100 % durch Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen erbracht wurden. Dem Antrag sind beizufügen: Originalquittung über die Anschaffung, Original bzw. Kopie der BahnCard, Auflistung der Nutzung und der Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen. Ohne Originalquittung kann keine Erstattung erfolgen. Sämtliche Reisebüros und Verkaufsstellen der DB vergeben auf Wunsch Quittungen. Den Antrag bitte mit der Fahrtkostenabrechnung einreichen, bei der die Einsparung zu 100 % erreicht ist.

  • Flug: Flugkosten werden nur in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse gemäß den Preisen der DB erstattet. Das Flugticket und die Originalrechnung sind dem Erstattungsantrag beizulegen.
  • Handytickets für Bahn/Flug: Der Abrechnung muss die ausgedruckte Rechnung beigefügt werden. Sind auf dieser die Reisezeiten (Datum und Uhrzeit) nicht ersichtlich, ist zusätzlich das ausgedruckte Ticket beizufügen.
  • PKW: Die Nutzung des eigenen PKW wird mit 0,20 € pro Kilometer vergütet, maximal bis zu einer Höhe von 130,– €. Teilnehmer/innen aus demselben Wohnort oder mit gleichem Anreiseweg bitten wir, Fahrgemeinschaften zu bilden. Die beförderten Personen sind auf dem Erstattungsantrag aufzuführen, sie dürfen keinen eigenen Antrag stellen.
  • Mitfahrgelegenheit: Der Abrechnung muss die vom Fahrer unterschriebene Quittung mit folgenden Angaben beigefügt sein: Name des Fahrers, Abfahrts- und Ankunftsort, Kilometerzahl, Preis. Erstattet werden maximal 7,– € pro hundert Kilometer.
  • Taxi: Kosten für Taxifahrten werden nicht erstattet.

Angaben im Erstattungsantrag, die nicht der Wahrheit entsprechen, stellen einen Betrugsversuch dar und führen zum Verlust künftiger Erstattungsansprüche.

Datenschutz

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, erhebt, verarbeitet und nutzt die anfallenden Daten ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abrechnung ihrer Veranstaltungen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden diese Daten an den jeweiligen Zuwendungsgeber weitergeleitet. Zweck dieser Übermittlung ist ausschließlich die Prüfung des Verwendungszwecks der jeweiligen Zuwendung durch den Zuwendungsgeber (§ 28 Abs. 5 BDSG). Eine Weitergabe von Daten von Teilnehmer(inne)n an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.

Ihre Rechte gemäß Datenschutzgesetz, insbesondere auf Auskunft (§ 34 BDSG), sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung (§ 35 BDSG) können die Teilnehmer/innen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Deutschen AIDS-Hilfe ausüben.

Medizinische Betreuung

Die jeweils erforderliche medizinische Betreuung wird, wenn auf dem Anmeldeformular entsprechend vermerkt, vor Ort organisiert.

Unterbringung, Kinderbetreuung, Haustiere

Unterbringung
Die Unterbringung der Teilnehmer_innen erfolgt in der Regel in Doppelzimmern.

Kinderbetreuung
Kinderbetreuung ist nach vorheriger Absprache mit dem für das Seminar zuständigen Arbeitsbereich der DAH-Bundesgeschäftsstelle möglich.

Haustiere
Haustiere dürfen zu den Fortbildungsangeboten der DAH grundsätzlich nicht mitgebracht werden.

Schäden am Veranstaltungsort

Teilnehmer_innen, die am Veranstaltungsort Schäden verursachen, werden hierfür haftbar gemacht.