Fahrtkostenerstattung
Bei manchen Veranstaltungen übernimmt die DAH die Fahrtkosten nur anteilig oder überhaupt nicht; entsprechende Vermerke enthalten die Seminarankündigungen.
Der Großteil unserer Fortbildungsangebote wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Grundlage für die Abrechnung der Fahrkosten ist daher das Bundesreisekostengesetz. Die Erstattung von Fahrtkosten muss auf einem entsprechenden Formular, das bei den Seminaren ausgehändigt wird, spätestens 6 Wochen
nach Seminarende beantragt werden (Eingangsstempel DAH); danach ist keine Erstattung mehr möglich. Diesem Antrag sind sämtliche Originalbelege (Flugtickets, Bahnfahrscheine, Quittungen usw.) beizufügen.
Gesamtkosten unter € 5,– werden nicht erstattet.
Bahn
Erstattet werden nur die Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse. Wir bitten darum, die Bahnfahrkarte möglichst frühzeitig zu besorgen, um Sparpreise der DB nutzen zu können. Mehrkosten durch ICE werden nur bei Nutzung einer BahnCard übernommen. Teilnehmer/innen aus demselben Wohnort sind aufgefordert, den „Mitfahrerrabatt“ der DB zu nutzen. Um dies zu ermöglichen, wird in der Regel mit den Anmeldebestätigungen eine entsprechende Telefonliste verschickt. Tickets zum Sparpreis der 1. Klasse werden nur erstattet, wenn durch Bestätigung der Bahn oder durch eine Internetanfrage vom selben Tag nachgewiesen wird, dass am Buchungstag keine Tickets zum Sparpreis der 2. Klasse (50 % oder 25 %) verfügbar waren. Bei ICE-Nutzung ist ferner nachzuweisen, dass der Normalpreis ohne ICE-Nutzung teurer gewesen wäre, da die Kosten für ICE-Nutzung nur dann erstattet werden, wenn eine privat finanzierte Bahncard (siehe unten) eingesetzt wurde.
Privat angeschaffte BahnCard: Die Kosten hierfür werden auf Antrag erstattet, wenn sie durch die Einsparungen erbracht wurden. Dem Antrag sind beizufügen: Originalquittung über die Anschaffung, Kopie der BahnCard, Auflistung der Nutzung und der Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen. Ohne Originalquittung kann keine Erstattung erfolgen. Sämtliche Reisebüros und Verkaufsstellen der DB vergeben auf Wunsch Quittungen.
Flug
Flugkosten werden nur in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse gemäß den Preisen der DB erstattet. Das Flugticket und die Originalrechnung sind dem Erstattungsantrag beizulegen. Hat die DAH eine BahnCard erstattet, werden die Kosten bis zur Höhe einer Fahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung vergütet; mögliche Mitfahrerrabatte werden ebenfalls angerechnet.
PKW
Die Nutzung des eigenen PKW wird mit 0,20 € pro Kilometer vergütet, maximal bis zu einer Höhe von 150,– €. Teilnehmer/innen aus demselben Wohnort oder mit gleichem Anreiseweg bitten wir, Fahrgemeinschaften zu bilden. Die beförderten Personen sind auf dem Erstattungsantrag aufzuführen, sie dürfen keinen eigenen Antrag stellen. Der Gesamtbetrag der Fahrtkostenvergütung des Fahrzeughalters und der Beförderten darf nicht höher sein als die Kosten einer Bahnfahrt II. Klasse gemäß den Preisen der DB. Hat die DAH eine BahnCard erstattet, werden die Kosten bis zur Höhe einer Fahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung vergütet.
Öffentlicher Nahverkehr
Die Kosten hierfür werden gegen Vorlage der Belege erstattet.
Taxi
Kosten für Taxifahrten werden nicht erstattet.
Angaben im Erstattungsantrag, die nicht der Wahrheit entsprechen, stellen einen Betrugsversuch dar und führen zum Verlust künftiger Erstattungsansprüche.
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