Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Seminarteilnahme
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an unseren Seminaren. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der DAH akzeptieren Sie unsere AGB.
Ankündigung von Seminaren
Jedes unserer Fortbildungsangebote stellen wir unseren Mitgliedsorganisationen über den bundesweiten DAH-Verteiler etwa zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn noch einmal detailliert vor. Dabei ist auch auf eventuelle Terminänderungen zu achten. Zusätzliche Veranstaltungen, die im vorliegenden Kalender noch nicht berücksichtigt werden konnten, kündigen wir ebenfalls über diesen Verteiler an.
Da für die in diesem Kalender aufgeführten Veranstaltungen bei Redaktionsschluss noch keine Bewilligung der Zuwendungsgeber vorlag, haben wir jeweils den Hinweis „Ankündigung unter Vorbehalt“ eingefügt.
Anmeldung
Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da viele Seminare oft schon vor Anmeldeschluss ausgebucht sind.
Der Anmeldeschluss ist in der Regel sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der genaue Termin ist der Ausschreibung über den DAH-Verteiler zu entnehmen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei den meisten Angeboten ist eine Bestätigung der Anmeldung durch die regionale Aidshilfe erforderlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung, erhalten die Interessenten von der DAH eine schriftliche Zusage (plus Hinweise zur Anfahrt) oder Absage.
Unvollständige Anmeldungen können wir nicht berücksichtigen.
Abmeldung
Sollte die Teilnahme an einem Seminar aus unvorhergesehenen persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich sein, ist die Anmeldung umgehend schriftlich zu stornieren. Im Falle einer ärztlich attestierten Krankheit werden keine Ausfallgebühren erhoben. Andernfalls werden die Kosten, die der DAH entstehen, in Rechnung gestellt. Benennt der/die Angemeldete eine nachrückende Person oder findet die DAH eine solche, werden keine Ausfallgebühren berechnet. Eine Abmeldung bis zum Anmeldeschluss ist ebenfalls kostenfrei; maßgeblich hierbei ist das Datum des Eingangs der Abmeldung bei der DAH.
Teilnahmegebühren
In einigen Angebotsbereichen erheben wir Teilnahmegebühren. Entsprechende Informationen enthält die Seminarankündigung. Die Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die angemeldete Person ihre Teilnahme nicht rechtzeitig (siehe oben) absagt. Bei Arbeitslosigkeit, Bezug von Sozialhilfe oder Rente und bei Ableistung des Zivildienstes wird die Teilnahmegebühr erlassen oder ein Teil der Fahrtkosten erstattet, wenn dies mit der Anmeldung beantragt, belegt und entsprechend begründet wird.
Die Teilnahmegebühr wird vorab mit der Anmeldung fällig. Der Anmeldung ist also entweder eine Einzugsermächtigung oder – bei Überweisung auf das Konto der DAH (BLZ 300 606 01, Deutsche Apotheker- und Ärztebank Berlin, Konto 070 3500 500) – eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen. Fällt die Veranstaltung aus oder muss die DAH der/dem Angemeldeten wegen Überbuchung absagen, wird die Einzugsermächtigung vernichtet oder die Überweisung zurückgebucht; eventuell entstandene Aufwendungen werden jedoch nicht erstattet.
Wichtig: Auf der Überweisung muss der Grund der Zahlung in Form der vollständigen Seminarkennnummer und der Name des/der Teilnehmenden angegeben werden!
Datenschutz
Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, erhebt, verarbeitet und nutzt die anfallenden Daten ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abrechnung ihrer Veranstaltungen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden diese Daten an den jeweiligen Zuwendungsgeber weitergeleitet. Zweck dieser Übermittlung ist ausschließlich die Prüfung des Verwendungszwecks der jeweiligen Zuwendung durch den Zuwendungsgeber (§ 28 Abs. 5 BDSG). Eine Weitergabe von Daten von Teilnehmer(inne)n an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
Ihre Rechte gemäß Datenschutzgesetz, insbesondere auf Auskunft (§ 34 BDSG) sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung (§ 35 BDSG) können die Teilnehmer/innen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Deutschen AIDS-Hilfe ausüben.
Medizinische Betreuung
Die jeweils erforderliche medizinische Betreuung wird, wenn auf dem Anmeldeformular entsprechend vermerkt, vor Ort organisiert. Zur Substitution siehe Punkt „Für mich muss eine Substitution organisiert werden“ auf dem Anmeldeformular (siehe S. 125).
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung ist nach vorheriger Absprache mit dem für das Seminar zuständigen Arbeitsbereich der DAH-Bundesgeschäftsstelle möglich.
Fahrtkosten
Bei manchen Veranstaltungen übernimmt die DAH die Fahrtkosten nur anteilig oder überhaupt nicht. Entsprechende Vermerke enthalten die Seminarankündigungen.
Der Großteil unserer Fortbildungsangebote wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Grundlage für die Abrechnung der Fahrkosten ist daher das Bundesreisekostengesetz. Die Erstattung von Fahrtkosten muss auf einem entsprechenden Formular, das bei den Seminaren ausgehändigt wird, spätestens 6 Wochen nach Seminarende beantragt werden (Eingangsstempel DAH); danach ist keine Erstattung mehr möglich. Diesem Antrag sind sämtliche Originalbelege (Flugtickets, Bahnfahrscheine, Quittungen usw.) beizufügen.
Gesamtkosten unter € 5,– werden nicht erstattet.
> Bahn: Erstattet werden nur die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse. Wir bitten darum, die Bahnfahrkarte möglichst frühzeitig zu besorgen, um Sparpreise der DB nutzen zu können. Mehrkosten durch ICE werden nur bei Nutzung einer BahnCard übernommen. Sofern bekannt ist, dass weitere Teilnehmer/innen aus demselben Wohnort anreisen, bitten wir um Nutzung des „Mitfahrerrabatts“ der DB. Tickets zum Sparpreis der 1. Klasse werden nur erstattet, wenn durch Bestätigung der Bahn oder durch eine Internetanfrage vom selben Tag nachgewiesen wird, dass am Buchungstag keine Tickets zum Sparpreis der 2. Klasse (50 % oder 25 %) verfügbar waren. Bei ICE-Nutzung ist ferner nachzuweisen, dass der Normalpreis ohne ICE-Nutzung teurer gewesen wäre, da die Kosten für ICE-Nutzung nur dann erstattet werden, wenn eine privat finanzierte Bahncard (siehe unten) eingesetzt wurde.
Privat angeschaffte BahnCard: Die Kosten hierfür werden auf Antrag erstattet, wenn sie durch die Einsparungen erbracht wurden. Dem Antrag sind beizufügen: Originalquittung über die Anschaffung, Kopie der BahnCard, Auflistung der Nutzung und der Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen. Ohne Originalquittung kann keine Erstattung erfolgen. Sämtliche Reisebüros und Verkaufsstellen der DB vergeben auf Wunsch Quittungen.
>Flug: Flugkosten werden nur in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse gemäß den Preisen der DB erstattet. Das Flugticket und die Originalrechnung sind dem Erstattungsantrag beizulegen. Hat die DAH eine BahnCard erstattet, werden die Kosten bis zur Höhe einer Fahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung vergütet; mögliche Mitfahrerrabatte werden ebenfalls angerechnet.
>PKW: Die Nutzung des eigenen PKW wird mit € 0,20 pro Kilometer vergütet, maximal bis zu einer Höhe von 150,– €. Sofern bekannt ist, dass weitere Teilnehmer/innen aus demselben Wohnort anreisen, bitten wir darum, Fahrgemeinschaften zu bilden. Die beförderten Personen sind auf dem Erstattungsantrag aufzuführen, sie dürfen keinen eigenen Antrag stellen. Der Gesamtbetrag der Fahrtkosten des Fahrzeughalters und der Beförderten darf nicht höher sein als die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse gemäß den Preisen der DB. Hat die DAH eine BahnCard erstattet, werden die Kosten bis zur Höhe einer Fahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung vergütet.
>Öffentlicher Nahverkehr: Die Kosten hierfür werden gegen Vorlage der Belege erstattet.
>Taxi: Kosten für Taxifahrten werden nicht erstattet.
Angaben im Erstattungsantrag, die nicht der Wahrheit entsprechen, stellen einen Betrugsversuch dar und führen zum Verlust künftiger Erstattungsansprüche.
Haustiere
Haustiere dürfen zu den Fortbildungsangeboten der DAH grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
Unterbringung
Die Unterbringung der Teilnehmer/innen erfolgt in der Regel in Doppelzimmern.
Schäden am Veranstaltungsort
Teilnehmer/innen, die am Veranstaltungsort Schäden verursachen, werden hierfür haftbar gemacht.
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