Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung für Migranten hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Dieser Status ergibt sich aus dem deutschen Ausländerrecht.

Wer arbeitet und bei seinem Arbeitgeber fest angestellt ist, hat automatisch eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge werden zum Teil vom Gehalt abgezogen und zum Teil vom Arbeitgeber bezahlt. Die Kosten für die medizinische Versorgung (Arztbesuche, Medikamente und so weiter) werden dann von der Krankenkasse bezahlt.

Die zweite Möglichkeit ist eine private Krankenversicherung für Ausländer. Man kann sie abschließen, wenn man sich in Deutschland legal aufhält und keine Arbeit hat oder selbstständig arbeitet. Dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für die medizinische Versorgung. Private Krankenkassen dürfen niemanden zurückweisen.

Migranten, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, bekommen nur medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Informationen zum Thema „Aufenthaltsstatus“ gibt es hier.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Medizinische Versorgung
  2. 2. Teil : Asylbewerberleistungsgesetz
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