Sozialrecht

Anspruch auf Sozialleistungen (finanzielle Unterstützung vom Staat) haben nur anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte). Asylbewerber, Geduldete und zum Teil auch andere Flüchtlinge erhalten weniger Geld – im Durchschnitt sind die Sozialleistungen um 30 Prozent niedriger. So regelt es das Asylbewerberleistungsgesetz.

Mehr Informationen zu Sozialleistungen haben wir hier zusammengestellt.

Mehr spezielle Informationen für Migranten gibt es bei Pro Asyl und beim Berliner Flüchtlingsrat.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Sozialrecht
  2. 2. Teil : Familienangehörige nach Deutschland holen?
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