Patientenrechte

Patientenrechte

Patientinnen und Patienten haben klar festgelegte Rechte. Generell gilt:

  • Ärztinnen und Ärzte dürfen nur mit dem Einverständnis des Patienten handeln.
  • Patienten dürfen den Arzt frei wählen und jederzeit wechseln.
  • Sie haben dabei die Möglichkeit, den Rat weiterer Ärzte einzuholen.

Und wenn der Patient glaubt, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat, besteht die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, zum Beispiel indem man die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer oder einen Rechtsanwalt um Unterstützung bittet.

Im Idealfall haben Arzt und Patient ein vertrauensvolles Verhältnis zueinander. Der Arzt achtet die Rechte seines Patienten und weist ihn bei Bedarf selber auf diese Rechte hin. Doch manchmal läuft eben nicht alles reibungslos.

Wenn es zwischen dem Arzt und dem Patienten zu Konflikten kommt, ist es hilfreich, seine Rechte zu kennen und einzufordern.

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