Akteneinsicht

Patienten haben das Recht, Einblick in ihre Krankenakte zu nehmen. Dazu gehören die meisten Aufzeichnungen, die der Arzt über den Patienten und den Krankheitsverlauf angefertigt hat. Der Arzt muss dem Patienten auch Kopien der Akten aushändigen, wenn der es wünscht, darf dafür allerdings Kopierkosten in Rechnung stellen.

Röntgenbilder und andere Dokumente, die sich nicht so einfach kopieren lassen, muss der Arzt dem Patienten aushändigen. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn man einen anderen Arzt nach seiner Meinung befragen möchte. Der Arzt darf allerdings vom Patienten verlangen, die Dokumente anschließend wieder zurückzubringen.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Akteneinsicht
  2. 2. Teil : Einschränkungen
  3. 3. Teil : Probleme
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