Jeder Patient hat das Recht, zusätzlich zum behandelnden Arzt einen zweiten Arzt zu befragen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Patient sich nicht sicher ist, ob die Diagnose des Arztes stimmt oder ob die Therapie, die er vorschlägt, wirklich die richtige ist. Auch wenn eine Entscheidung für oder gegen eine schwere Operation ansteht, möchten sich viele Menschen durch die Einschätzung eines zweiten Arztes absichern.
Einschränkungen dieser Rechte kann es geben, wenn der Patient an einem so genannten Hausarztprogramm oder Chronikerprogramm (auch „Disease Management Programme“ gennannt) seiner Krankenkasse teilnimmt.
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