Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I (ALG I) erhält, wer
- arbeitslos ist
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet
- in den letzten zwei Jahren mindestens 360 Tage als Arbeitnehmer Beiträge gezahlt hat oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst) beitragspflichtig war
- noch nicht die Altersgrenze für Rente erreicht hat
Die Höhe des ALG I hängt vom bisherigen Gehalt ab. Arbeitslose mit Kindern bekommen etwa 67 Prozent, alle anderen etwa 60 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Liegt das ALG I niedriger als das ALG II (Hartz IV), kann als Ergänzung ALG II beantragt werden; das Arbeitslosengeld wird so auf die Höhe von ALG II aufgestockt.
Die Dauer des Bezugs von ALG I hängt vom Lebensalter ab. Unter 50-Jährige erhalten es höchstens ein Jahr, Ältere teilweise länger. Die Dauer der Zahlungen hängt auch davon ab, wie lange man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Geregelt ist diese Leistung im Sozialgesetzbuch III (SGB III) .
Weitere Informationen gibt es bei den örtlichen Arbeitslosenvereinen und der Agentur für Arbeit.
