Krankenversicherung

In Deutschland gibt es bei der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht: Einerseits muss sich jeder Mensch, der in Deutschland lebt, versichern. Andererseits sind die Krankenversicherungen verpflichtet, jedem eine Versicherung zu ermöglichen.

Das System der Krankenversicherung ist zweigeteilt: Es gibt die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen.
Die meisten Menschen sind gesetzlich versichert. Ob man sich privat versichern kann oder muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob man fest angestellt ist und wie viel man verdient.

In einer besonderen Situation befinden sich Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung. Ihre Gesundheitsversorgung wird in der Regel vom Sozialamt finanziert. Sie erhalten Leistungen nur bei akutem Bedarf.
Die medizinische Versorgung von Häftlingen läuft ebenfalls nicht über die Krankenkassen, sondern über die Haftanstalten. Geregelt ist sie im Strafvollzugsgesetz.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Krankenversicherung
  2. 2. Teil : Gesetzliche Krankenversicherung
  3. 3. Teil : Private Krankenversicherung
  4. 4. Teil : Lohnfortzahlung / Krankengeld
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