Es gibt verschiedene Arten von Renten: Die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Witwer- und Witwenrente.
Die Altersrente erhält man als Rentenversicherter ab einem gewissen Alter, wenn man in Ruhestand oder Rente geht.
Die Erwerbsminderungsrente erhält man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann.
Die Hinterbliebenenrente erhält man unter bestimmten Bedingungen, wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner stirbt und gesetzlich rentenversichert war. Auch Kinder haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn ein oder beide Elternteile versterben.
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