Vorsorge

Vorsorge

Im Laufe einer schweren Erkrankung kann es dazu kommen, dass man nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen oder sie mitzuteilen, zum Beispiel aufgrund von Bewusstlosigkeit oder geistiger Verwirrung. Dann müssen andere Menschen entscheiden.

Für einen solchen Fall lassen sich Vorkehrungen treffen. Mit Patientenverfügungen können wir sicherstellen, dass Ärzte und Angehörige wissen, wie wir behandelt werden möchten und welche medizinischen Maßnahmen wir vielleicht ablehnen. Die Ärzte sind damit an unseren Willen gebunden.

Mit einer Vorsorgevollmacht können wir Vertrauenspersonen bevollmächtigen, unsere geschäftlichen Angelegenheiten zu regeln. In einer Betreuungsverfügung lässt sich erklären, welchen Menschen wir uns als gesetzlichen Vertreter („Vormund“) wünschen.

Im Testament können wir bestimmen, wer unseren Besitz erben soll. In einer Bestattungsverfügung können wir außerdem regeln, wie unsere Trauerfeier ablaufen soll.

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