Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann man einen Menschen benennen, den man sich als „gesetzlichen Betreuer“ wünscht, falls man selber nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selber zu treffen. Einen solchen gesetzlichen Betreuer setzt ein Vormundschaftsgericht ein. Normalerweise halten sich die Gerichte an den Wunsch des Betroffenen; sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Liegt eine umfassende Vorsorgevollmacht vor ist eine Betreuungsverfügung in der Regel nicht notwendig.
In der Betreuungsverfügung können auch explizit Personen ausgeschlossen werden, von denen man nicht möchte, dass sie die Betreuung übernehmen.

Ärztekammern, das Bundesministerium für Justiz und Betreuungsvereine bieten Mustertexte an.

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