Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer geschäftliche Entscheidungen treffen soll, wenn man es selber nicht mehr kann. Dabei geht es zum Beispiel um Bankgeschäfte, das Abschließen oder Kündigen von Mietverträgen sowie Kauf und Verkauf von Eigentum. Auch Fragen der medizinischen Behandlung und des Aufenthaltsbestimmungrechts  gehören dazu.

In der Vollmacht kann man einer Vertrauensperson eine Vollmacht für alle geschäftlichen Bereiche auszustellen oder Vollmachten einräumen, die nur für bestimmte Bereiche gelten, zum Beispiel für Bankgeschäfte.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Fall der „Geschäftsunfähigkeit“ ein Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer zu bestimmen.

Die Vollmacht muss mit Datum versehen und unterschrieben sein. Bevor man sie abfasst, sollte man sich gründlich informieren. Eine Beratung in einer Aidshilfe kann dabei sehr hilfreich sein.

Die Ärztekammern, das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und so genannte Betreuungsvereine bieten  auch Mustertexte an.