Der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) gehören zurzeit etwa 120 Mitgliedsorganisationen an. Als ordentliche Mitglieder können juristische Personen aufgenommen werden, die gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des DAH-Vereinszwecks (siehe Satzung und Leitbild) verfolgen; sie haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Förder- und Ehrenmitglieder sowie Landesverbände haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.
Die regionalen Aidshilfen und sonstigen DAH-Mitgliedsorganisationen informieren und beraten Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen (persönlich, telefonisch oder online) - auch vor Ort, zum Beispiel dort, wo sich Schwule, Drogengebraucher oder Menschen, die anschaffen, treffen.
Sie bieten Selbsthilfe- und Gesprächsgruppen für Menschen mit HIV, ihre Freunde und Angehörigen an, betreuen und pflegen Menschen mit HIV/Aids zu Hause, im Krankenhaus, im Justizvollzug und in Drogentherapie-Einrichtungen, führen Aufklärungs- und Fortbildungsveranstaltungen durch und leisten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Alle Adressen finden Sie hier.
