Haft und Recht

Präventionsveranstaltungen in Haft

Wer Gefangene berät und betreut, muss einerseits die gesetzlichen Regelungen kennen, die für die soziale Arbeit gelten, andererseits das Strafvollzugsgesetz, das die rechtliche Grundlage für den Justizvollzug darstellt. Mitarbeiter/innen aus der Aids- und Drogenhilfe, die sich in Haftanstalten engagieren oder dies vorhaben, kommen ohne dieses spezielle Wissen nicht aus, denn Rat und Hilfe Suchende an Fachleute weiterzuvermitteln, wie dies „draußen“ üblich ist, ist hier kaum möglich.

In diesem Seminar kann man sich die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der sozialen Arbeit im Justizvollzug aneignen. Um die komplexe Materie möglichst anschaulich und praxisnah anzubieten, werden wir an Fallbeispielen arbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei die vorzeitige Entlassung, der Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung in Haft, Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln sowie wesentliche rechtliche Änderungen seit Einführung der Strafvollzugsgesetze der Länder.

Anmeldeschluss: 08.03.2012

 

 

Termin: Beginn: 11.05.2012, 17:00 Uhr     Ende: 13.05.2012, 13:00 Uhr
Ort: Theodor-Schwarz-Haus, Travemünde-Brodten,
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Medizinischen Dienste der Justizvollzugsanstalten, Mitarbeiter/innen aus Aidshilfen
Voraussetzung:

Ankündigung unter Vorbehalt; siehe hierzu „Ankündigung von Seminaren“

Leitung:

Leitung: Bärbel Knorr

Referent: Dr. Kai Bammann

Teilnehmerzahl: 10
Teilnahmegebühr: 30 €
Fahrtkostenerstattung: ja (Bedingungen)
Anmelden bei: Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin
Rückfragen: Bärbel Knorr, Tel. 030 / 69 00 87-45
Seminarkennnummer: 2D-2072
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