Krankenversicherung
Krankenversicherung
In Deutschland gibt es bei der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht: Einerseits muss sich jeder Mensch, der in Deutschland lebt, versichern. Andererseits sind die Krankenversicherungen verpflichtet, jedem eine Versicherung zu ermöglichen.
Das System der Krankenversicherung ist zweigeteilt: Es gibt die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen.
Die meisten Menschen sind gesetzlich versichert. Ob man sich privat versichern kann oder muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob man fest angestellt ist und wie viel man verdient.
In einer besonderen Situation befinden sich Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung. Ihre Gesundheitsversorgung wird in der Regel vom Sozialamt finanziert. Sie erhalten Leistungen nur bei akutem Bedarf.
Die medizinische Versorgung von Häftlingen läuft ebenfalls nicht über die Krankenkassen, sondern über die Haftanstalten. Geregelt ist sie im Strafvollzugsgesetz.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Einen Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung hat, wer fest angestellt arbeitet. In diesem Fall ist man zugleich verpflichtet, gesetzlich krankenversichert zu sein.
Nur wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, die „Versicherungspflichtgrenze“, darf man sich stattdessen privat versichern. Sie verändert sich von Jahr zu Jahr (2012: 4.237,50 Euro pro Monat).
Wer die Voraussetzungen zur gesetzlichen Versicherungspflicht verliert, kann sich innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er trotzdem in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchte. Dieser Fall tritt ein, wenn man sich selbstständig macht, verbeamtet wird oder die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann man allerdings nur bleiben, wenn man a) mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist oder b) insgesamt 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre.
Für Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, wird die gesetzliche Krankenversicherung vom Sozialamt oder Arbeitsamt weiter gezahlt.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherer sind verpflichtet, jedem Menschen eine Krankenversicherung zu ermöglichen.
Die Versicherungsanbieter können sich also ihre Mitglieder nicht mehr aussuchen, wie es früher einmal der Fall war. Damals konnten Menschen mit HIV in der Regel keine private Krankenversicherung abschließen, weil sie als Versicherungsnehmer nicht akzeptiert wurden.
Die Versicherungsanbieter müssen nun zumindest eine Versicherung im so genannten Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und Auflagen bereitstellen. Damit sind die gleichen medizinischen Maßnahmen und Medikamente abgedeckt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Trotzdem gibt es Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen der Versicherungen. Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu informieren.
Wenn jemand bereits vor einem positiven HIV-Test privat versichert war, bleibt die Versicherung in der bisherigen Form bestehen.
Lohnfortzahlung / Krankengeld
Lohnfortzahlung / Krankengeld
Wenn fest angestellte Arbeitnehmer krank werden, haben sie für eine bestimmte Zeit weiterhin Anspruch auf ihren Lohn. Wie lange, regelt der Arbeitsvertrag, in der Regel sind es sechs Wochen. Im Anschluss erhält man stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht und sich krank meldet, bekommt zunächst weiterhin Arbeitslosengeld, nach sechs Wochen dann ebenfalls Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Wer ALG II bekommt, erhält kein Krankengeld, sondern weiter ALG II.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des letzten monatlichen Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des letzten Nettolohns. Das ergibt in der Regel etwa 75 Prozent des letzten Nettolohns. (Rechtsgrundlage ist § 47 des SGB V)
Krankengeld erhält man für eine Erkrankung bis zu 18 Monate innerhalb von drei Jahren.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Regelungen, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind.