Infektionsschutz im Praxisbetrieb

Foto: Renata Chueire / DAH

Grundsätzlich muss das Praxisteam immer davon ausgehen, dass der Infektionsstatus der Patient*innen nicht bekannt ist. Manche wissen nichts von ihrer bereits bestehenden Infektion, zum anderen kann es sein, dass Patient*innen aus Angst vor Ablehnung eine Infektion nicht offenlegen.

Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)1 enthalten kein eigenes Kapitel zur Prävention von HIV oder anderen blutübertragbaren Infektionen, sondern verweisen primär auf die bei allen Patient*innen einzuhaltenden Maßnahmen der Basishygiene (Standard Precautions).2

Diese sind:

  • Tragen von Einmalhandschuhen bei Kontakt mit möglicherweise virushaltigen Flüssigkeiten (Blut, Sekrete, Exkrete) oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen
  • Tragen eines Schutzkittels oder einer Schürze, um Arbeitskleidung vor direktem Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Materialien zu schützen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und einer Schutzbrilleoder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen/Tröpfchenbildung von möglicherweise kontaminierten Flüssigkeiten zu rechnen ist
  • Sicherer Abwurf von gebrauchten Spritzen und Skalpellen.

Unbegründet sind Maßnahmen im Umgang mit Menschen mit HIV, die über die Standardhygienemaßnahmen hinausgehen (z. B. räumliche Abgrenzung, Behandlung an Randzeiten und besondere Reinigung, unnötige Schutzkleidung). Die Maßnahmen werden außerdem als diskriminierend empfunden.

1 KRINKO: Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten, 2015