Berliner Polizei verletzt Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Berliner Polizei kennzeichnet in ihrer Datenbank POLIKS offenbar immer mehr Menschen mit dem Warnhinweis ANST für „ansteckend“.

Das geht aus der Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (Piraten) hervor. Das Kürzel wird für Menschen mit HIV und Hepatitis B oder C verwendet. 2013 wurde der Hinweis demnach in 59 Fällen vergeben, bis zum 20.8.2014 bereits in 111 Fällen.

Dazu sagt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Der Hinweis auf eine vermeintliche Ansteckungsgefahr stigmatisiert Menschen und ist zugleich nutzlos. Gegen jede Vernunft verletzt die Berliner Polizei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, denn der Warnhinweis trägt nichts zur Sicherheit der Einsatzkräfte bei. Wir fordern die Innenministerkonferenz, den Berliner Senat und die Polizei erneut auf, diese unwürdige und unsinnige Praxis zu beenden.“

So genannte personengebundene Hinweise (PHW) wie ANST sollen dem Schutz von Polizeibeamten im Dienst dienen. Aus verschiedenen Gründen erfüllt das Kürzel ANST diesen Zweck jedoch nicht, sondern erzeugt lediglich eine Scheinsicherheit, die Infektionsgefahren sogar begünstigen kann. Das Übertragungsrisiko von HIV, Hepatitis B und C im Dienst ist zudem sehr gering.

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