Bundespatentgericht: Truvada-Generika sind rechtens

Kostengünstige Nachahmer-Präparate des HIV-Medikaments Truvada, das auch zur HIV-Prophylaxe PrEP eingesetzt wird, verletzen nicht das deutsche Patentrecht und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Diese Entscheidung hat heute das Bundespatentgericht veröffentlicht.

Der Truvada-Hersteller Gilead wollte den Verkauf der Generika verhindern und versuchte mehrfach erfolglos, einstweilige Verfügungen gegen die Anbieter zu erwirken. Die Firma argumentierte, der Patentschutz von Truvada gelte bis 2020. Sie berief sich auf ein sogenanntes ergänzendes Schutzzertifikat des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Vier Generikahersteller klagten gegen dieses Schutzzertifikat: Es hätte nicht erteilt werden dürfen. Das Bundespatentgericht gab ihnen nun recht. Gilead kann allerdings noch Berufung vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Ähnliche Prozesse gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Ein englisches Gericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Der soll grundsätzlich klären, wieweit solche ergänzenden Schutzzertifikate nach EU-Recht wirksam sein können.

Truvada beziehungsweise die Nachahmerprodukte enthalten zwei Wirkstoffe gegen HIV. Das Kombinationspräparat ist zurzeit das einzige Medikament, das auch für die HIV-Prophylaxe PrEP zugelassen ist. Das Original kostet mehr als 800 Euro pro Monatspackung. Seit August 2017 sind Generika ab rund 50 Euro erhältlich.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die PrEP bisher nicht. Ohne den günstigen Preis der Generika hätten viele Menschen keinen Zugang zur HIV-Prophylaxe.

(ascho/howi)

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundespatentgerichts

Gilead: Truvada-Generika in Deutschland sind rechtswidrig (aidshilfe.de, 2.8.2017)