Corona: Position der Wohlfahrtsverbände zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Stellung genommen, welches das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern soll.

In der 26-seitigen Stellungnahme begrüßen die Verbände den geplanten Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und fordern, das Gesundheits- und Sozialwesen auch langfristig strukturell zu stärken.

Gesundheitswesen: Keine Speicherung von Daten zu Beschäftigten mit übertragbaren Krankheiten

Um Übertragungen von Krankheiten im Gesundheitswesen zu vermeiden (§ 23, Absatz 3 Infektionsschutzgesetz), sollen Leiterinnen von Einrichtungen und Diensten aber künftig Daten zu Beschäftigten mit übertragbaren Krankheiten speichern dürfen, „um über die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen oder die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“.

Dies lehnt die BAGFW strikt ab. „Unter eine solche Regelung würden zum Beispiel auch Menschen mit HIV fallen“, erläutert Silke Klumb, Geschäftsführerin der Deutschen Aidshilfe. „Das Sammeln und Speichern von Daten würde chronisch Kranke schlechter stellen und eine gesetzliche Grundlage für Diskriminierungen im Arbeitsleben darstellen. Die bestehenden Arbeitsschutzregeln reichen zum Schutz vor HIV-Übertragungen völlig aus“, so Klumb weiter.

Grundrechtskonform und für COVID-19 passend wäre nach Ansicht der BAGFW eine Formulierung, wonach eine Erhebung und Speicherung von Daten zu Krankheiten, „die durch Schutzimpfung verhütet werden können oder gegen die Immunität besteht“, erlaubt sind.

Kein Recht zur Blutabnahme für Polizeibeamt_innen

Ebenfalls strikt abgelehnt wird der Vorschlag, im Paragrafen 25 („Ermittlungen“) bei angeblicher „Gefahr im Verzug“ auch Polizeibehörden das Recht zur Blutabnahme zu erteilen.

„Entsprechende Regelungen sind bisher aus Polizeigesetzen der Länder mit Anwendung auf HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C bekannt“, so Silke Klumb. „Sie bieten Polizeibeamt_innen aber keinen Schutz, denn die Ergebnisse solcher Tests sagen nichts über das Übertragungsrisiko aus.“

Die BAGFW kritisiert, durch die vorgesehene Regelung bekäme „zum ersten Mal eine Berufsgruppe … Handlungsmöglichkeiten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, die weder fachlich-inhaltlich noch präventiv zur Gefahrenabwehr sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig sind“.

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehören die AWO, Caritas, Der Paritätische, das DRK, die Diakonie und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).

(hs)