Gesundheitsministerkonferenz fordert ein Ende des Blutspende-Verbots für Schwule

Auf der Gesundheitsministerkonferenz in Rostock haben am Mittwoch alle 16 Bundesländer gefordert, homo- und bisexuelle Männer künftig nicht mehr grundsätzlich von der Blutspende auszuschließen. Den Antrag hatte das Saarland federführend eingebracht.

„Oberster Grundsatz bei der Blutspende ist es und muss es bleiben, den Empfänger von Blut und Blutprodukten vor einer Infektion zu schützen“, sagte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Gleichzeitig müsse aber weiterhin an Lösungsansätzen gearbeitet werden, die auf Seiten der Ausgeschlossenen nicht weiter als diskriminierend empfunden würden.

Die Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt den Vorstoß der Bundesländer. Sie hatte eine Regelung gefordert, die schwule und bisexuelle Männer nicht pauschal ausschließt und sich stattdessen an tatsächlichen HIV-Risiken orientiert.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 geurteilt, dass ein genereller Ausschluss nur rechtens sein könne, wenn ein hohes Übertragungsrisiko vorliege - und nur wenn sich das Risiko nicht auf anderem Wege reduzieren lässt. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich kürzlich offen für eine Lockerung der bestehenden Regeln gezeigt. Es müsse überprüft werden, ob heute verfügbare Testverfahren für Blutproben und „eine bessere Einschätzung des Ansteckungsgeschehens einen befristeten Spenderausschluss als Schutzmaßnahme ausreichend erscheinen lassen“, sagte er der Redaktion der Funke-Mediengruppe.

Anders formuliert:Schwule und bisexuelle Männer könnten in Zukunft zur Spende zugelassen werden, wenn sie eine gewisse Zeit keinen Sex hatten. In Frankreich und England gelten beispielsweise Fristen von einem Jahr.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte noch weiter gehen und die Erlaubnis zur Blutspende von einer Befragung über das individuelle Sexualverhalten abhängig machen.

In der EU gibt es in 22 der 28 Staaten nach wie vor eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Blutspendern. Nur in Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien ist das individuelle Verhalten ausschlaggebend.

In Deutschland sind nach der geltenden Rechtslange Personen von der Blutspende ausgeschlossen, die statistisch ein hohes Risiko haben, sich mit Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis B bzw. anzustecken. 

(ascho)