Es ist vollbracht: Durchfallmittel Loperamid wieder verordnungsfähig

Beschluss des G-BA im Bundesanzeiger veröffentlicht. Kostenerstattung auch bei Durchfall als Nebenwirkung der HIV-Therapie

Es hat dann doch noch gedauert, aber jetzt ist es amtlich: Durchfallmittel wie Loperamid sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder verordnungsfähig, die Kosten werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im Oktober letzten Jahres. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 3. September ist dieser Beschluss jetzt in Kraft getreten.

Menschen mit HIV können sich Loperamid und Co. nun wieder verschreiben lassen, wenn schwerer und lang anhaltender Durchfall eine Nebenwirkung ihrer antiretroviralen Therapie ist und andere Mittel nicht helfen.

„Wir freuen uns sehr, dass in dieser Angelegenheit endlich Klarheit herrscht“, sagt Silke Eggers, Referentin für Soziale Sicherung und Versicherungen der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH). „Die Erstattungsfähigkeit bedeutet für viele Patienten eine wichtige Entlastung.“

Der Entscheidung des Bundesausschusses ist eine lange Auseinandersetzung vorausgegangen. Loperamid war bei einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie im Jahr 2009 als Kassenleistung fast völlig gestrichen worden. Die Deutschen AIDS-Hilfe und andere Patientenverbände hatten dagegen heftig protestiert.

(howi)

Weitere Informationen zum Thema im d@h_blog (November 2009)

Beschluss des G-BA