Tattoo und Piercing in Haft

Obwohl Tätowieren in Haft verboten ist, kommt es vor. Diese Broschüre richtet sich an die, die sich in Haft tätowieren oder piercen lassen wollen, weist deutlich darauf hin, dass die gesundheitlichen und hygienischen Umstände in Haft dies eigentlich unmöglich machen, und bietet dann einige Hinweise an, damit Gesundheitsschäden, soweit dies möglich ist, vermieden werden können.

Dezember 2002

Tattoo und Piercing in Haft 2002

Bestellnummer: 020091

Info: DIN A6, 20 S.

Materialarten: Broschüre

Zielgruppen: Menschen in Haft

Sprachen: Deutsch

Erscheinungsjahr: 2002

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