Bundessozialgericht: Hygienemehrbedarf für HIV-Positiven rückwirkend anerkannt

Das Bundessozialgericht in Kassel hat laut Nachrichtenagentur ddp am Donnerstag im Fall eines HIV-positiven Berliners entschieden. Der Kläger hatte bereits 2007 eine Monatspauschaule von 20,45 Euro für Bett- und Unterwäsche, deren Reinigung sowie Toilettenpapier beantragt. Dies war vom zuständigen Jobcenter abgelehnt worden. Das Sozialgericht Berlin bestätigte die Entscheidung, verurteilte allerdings gleichzeitig das Land Berlin als Sozialhilfeträger, den Mehrbedarf rückwirkend zu gewähren.

Das Bundessozialgericht hat die Sprungrevision nun zurückgewiesen und das Urteil bestätigt. Es sprach laut ddp von einer „atypischen Bedarfslage“, deren Befriedigung verfassungsrechtlich zwingend geboten sei. Berührt seien das Grundrecht des Betroffenen auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz der Menschenwürde.

Mittlerweile müssen auch die Jobcenter in solchen Härtefällen einen Mehrbedarf gewähren.

(hs)

Quelle/weitere Informationen

ddp-Meldung: z. B. unter http://www.ad-hoc-news.de/berliner-hat-erfolg-in-kassel--/de/News/21555667

Aktenzeichen: Berlin 14 AS 13/10 R