Erster Prozess gegen elektronische Gesundheitskarte

Ab dem 28. Juni wird sich das Sozialgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob die eGK gegen den Datenschutz verstößt.

Kläger Sven S. ist Versicherter bei der Wuppertaler Bergischen Krankenkasse. Er gehörte zu den Ersten, die die neue Chipkarte in Anspruch nehmen sollten. Doch er weigerte sich hartnäckig und verlangte, medizinische Leistungen auch mit seiner alten Karte zu bekommen. Denn wie viele andere sieht auch Sven S. die Gefahr des Missbrauchs seiner hochsensiblen Daten. Mit der Klage beruft er sich auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 GG). Seine Behandlungsdaten sollen nur bei Ärzten seines Vertrauens gespeichert werden dürfen.

Am 28. Juni beginnt nun der zweiwöchige Prozess. Das Sozialgericht Düsseldorf wird sich dann mit der Frage beschäftigen, ob die eGK gegen den Datenschutz verstößt. Das Verfahren ist das erste seiner Art und wahrscheinlich der erste Schritt auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Das bundesweite Bündnis Stoppt die eCard!, dem auch die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) angehört, unterstützt den Kläger. Durch die elektronische Gesundheitskarte darf kein gläserner Patient entstehen“, warnt DAH-Vorstand Sylvia Urban.

Immer größer wird der Widerstand von Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten und Ärzteverbänden. Mittlerweile sind bei der Aktion Stoppt die eCard! schon 754.472 Unterschriften gegen die Gesundheitskarte eingegangen - Tendenz steigend! 

Nun gibt es bei den neuen Karten auch schon die ersten Mängel, weshalb sie ausgetauscht werden müssen. Die Datensätze zur Erstellung der eGK seien falsch konfiguriert worden, meldet der am Rollout beteiligte Dienstleister itsc. Ein Sicherheitsrisiko bei der aktuellen Nutzung bestehe allerdings nicht.

(Juliane Böthner)

 

Quellen:

Meldung Welt Online

Meldung Hwelt

Meldung Deutsche Apothekerzeitung

Aktion Stoppt die eCard!