Schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent einige Sonderrechte zu ,die Nachteilsausgleich genannt werden. Zum Beispiel erhalten sie fünf Tage Urlaub zusätzlich. Außerdem können sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, sie von Mehrarbeit freizustellen. Er muss ihre Arbeitszeit dann auf die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit beschränken.
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