Behinderung

Schwerbehinderung

Wenn die HIV-Infektion zu einer Schwerbehinderung führt, ergeben sich daraus bestimmte Rechte. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss man beim zuständigen Amt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Als schwerbehindert gilt, wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent zugesprochen bekommt. Neben den Prozenten können auch verschiedene Merkzeichen (z.B. G für Gehbehindert, B für Begleitperson erforderlich usw.) vergeben werden. Mit den Merkzeichen sind unterschiedliche Rechte verbunden.

Wer einen Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 Prozent bescheinigt bekommt, kann sich bezüglich des Kündigungsschutzes mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Dafür ist Antrag beim Arbeitsamt erforderlich.

Den Zeitpunkt für einen Antrag auf Gleichstellung sollte man sich gut überlegen. Da dann der Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informiert wird, kann es von Vorteil sein, damit zu warten, bis das Arbeitsverhältnis nicht mehr in der Probezeit ist und das Kündigungsschutzgesetz auch greift.  Bei der Entscheidung kann eine Beratung in einer Aidshilfe helfen.

Die Gesetze zum Thema Schwerbehinderung sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), ab §68 geregelt.

Weitere Informationen:

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Behinderung
  2. 2. Teil : Leistungen zur Teilhabe
  3. 3. Teil : Persönliches Budget
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