Behinderung

Schwerbehinderung

Wenn die HIV-Infektion zu einer Schwerbehinderung führt, ergeben sich daraus bestimmte Rechte. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss man beim zuständigen Amt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Als schwerbehindert gilt, wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent zugesprochen bekommt. Darüber hinaus wird anhand ärztlicher Gutachten ermittelt, welche Sozialleistungen und Rechte sich aus der Behinderung ergeben.

Wer einen Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 Prozent bescheinigt bekommt, kann sich bezüglich des Kündigungsschutzes mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Dafür ist Antrag beim Arbeitsamt erforderlich.

Nicht in jeder Situation ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, da manche Arbeitgeber Schwerbehinderte nicht gerne einstellen. Auch den Antrag auf Gleichstellung, sollte man sich gut überlegen, da der Arbeitgeber darüber informiert wird. Bei der Entscheidung kann eine Beratung in einer Aidshilfe helfen.

Die Gesetze zum Thema Schwerbehinderung sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), ab §68 geregelt.

Weitere Informationen:

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Behinderung
  2. 2. Teil : Leistungen zur Teilhabe
  3. 3. Teil : Persönliches Budget
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