Menschen, die ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, benötigen in bestimmten Situationen manchmal unbedingt mehr Geld, als sie erhalten, zum Bespiel aufgrund von Krankheiten. Für diesen Fall können sie so genannte Mehrbedarfe geltend machen. Dabei gibt es keine speziellen Regelungen für Menschen mit HIV/Aids, aber einige der Regelungen können auch für sie zutreffen.
