Ärzte fordern gleiches Recht auf Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

Der 117. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, Asylbewerbern und gleichgestellten Ausländern die gleiche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen wie regulär Krankenversicherten.

In einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesärztekammer heißt es, die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes seien mit der grundgesetzlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Um Asylbewerbern die medizinisch notwendigen Leistungen bieten zu können, sollten sie deshalb künftig in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Der Ärztetag forderte die Länder auf, dem Vorbild Bremens zu folgen. Dort haben Asylsuchende im Rahmen eines seit 1993 laufenden Modellprojekts über Krankenversichertenkarten unkomplizierten Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Für Menschen ohne Papiere müssten darüber hinaus vom Sozialamt bezahlte Notfallbehandlungen möglich sein, ohne dass den Behandelten die Abschiebung drohe. Derzeit müssten die Ämter den Aufenthaltsstatus der Behandelten an die Ausländerbehörde melden – könne ein Patient die Kosten nicht begleichen oder gehe aus Angst nicht zum Sozialamt, bleibe die medizinische Einrichtung auf den Kosten sitzen.

Die Medizinerinnen und Mediziner sprachen sich außerdem gegen jede Stigmatisierung, Pathologisierung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung aus. Sogenannte Konversionstherapien, die homosexuelles Verhalten in heterosexuelles „umwandeln sollen“, lehnte sie ab. Die wissenschaftliche Forschung habe gezeigt, dass Homosexualität keine Krankheit sei, sondern eine Variante der sexuellen Orientierung. Solche „Therapien“ seien daher nicht nur unwirksam, sondern potenziell schädlich.

(hs)

 

Quelle:

Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 30.05.2014