Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig!

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der LINKE-Fraktion endlich bestätigt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. Was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar für die Hartz IV-Leistungen festgestellt hat, gilt auch hier: Die Regelsätze für Asylbewerber müssen neu berechnet werden.

Konkret betroffen von der aktuellen Regelung sind derzeit mehr als 120.000 Menschen. Ihnen wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verweigert. Sie erhalten lediglich 224,97 Euro monatlich, ohne dass ersichtlich wäre, nach welchen Kriterien der „normale“ Regelsatz von zurzeit 359 Euro für sie derart gekürzt wird. Für Essen, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und Telefon sind insgesamt 7,26 Euro pro Tag vorgesehen. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Betrag nicht in allen Fällen ausgezahlt, sondern als Sachleistung z. B. in Form von Lebensmittelpaketen gewährt wird.

Tanja Gangarova, Referentin für Migration, und Silke Eggers, Referentin für Soziale Sicherung und Versorgung, begrüßen den ersten Schritt der Bundesregierung. Im Namen der Deutschen AIDS-Hilfe fordern sie für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltstitel einen gleichberechtigten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen bzw. eine Angleichung der Sätze: „Das Gesetz muss zukünftig eine menschenwürdige Existenz ermöglichen, zu der vor allem auch eine angemessene medizinische Versorgung für chronisch Kranke und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören.“

(af)

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=/uploads/media/BT-Drs._17_3660_Antw.pdf&t=1290869092&hash=21dfac891e61198b4517e31d3fe28749