Bundesrat fordert Rehabilitierung und Entschädigung von §-175-Opfern

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, schwule Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen, die nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind.

Bis 1969 gab es rund 50.000 Urteile nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs, der endgültig erst 1994 in ganz Deutschland abgeschafft wurde.

Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wurden 2002 aufgehoben; die Verurteilten sind rehabilitiert und haben seit 2004 Anspruch auf Entschädigung.

Schwule Männer dagegen, die zwischen 1945 und 1968 (DDR) bzw. 1969 (Bundesrepublik) verurteilt wurden, sind bis heute nicht rehabilitiert. Der Bundesrat fordert in seiner mit breiter Mehrheit angenommenen Entschließung vom 12. Oktober, diese Ungleichbehandlung zu beenden: „Die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile sowie eine daraus resultierende Entschädigung sind deshalb ernsthaft von der Bundesregierung zu prüfen.“

Eingebracht worden war der Antrag im April 2012 vom Berliner Senat, unterstützt wurde er von Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

(dh/hs)

 

Quelle/weitere Informationen

Entschließung des Bundesrats vom 12. Oktober 2012 (PDF-Datei)

Informationen zum gesamten Beratungsvorgang

Pressemitteilung des Bundesrats vom 12. Oktober 2012

Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Pressemitteilung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld