Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ unterzeichnet. Das Dokument benennt in fünf Leitsätzen die Rechte von Kranken und Sterbenden und leitet daraus Verpflichtungen ab. Rund 200 Expertinnen und Experten hatten zwei Jahre lang daran gearbeitet, bevor sie im August 2010 verabschiedet wurde.

Mehr als 250 Organisationen und rund 150 Einzelpersonen tragen die Charta bereits mit. DAH-Vorstandsmitglied Winfried Holz nennt sie „ein äußerst wichtiges Dokument“: „Eine angemessene Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit“, sagt er. „Die in der Charta eingeforderten Verbesserungen und die Lösungsvorschläge bieten eine gute Grundlage für die weitere Arbeit.“

Zwei Punkte sollten allerdings verändert werden, schrieb Holz in einem Brief an die Organisatoren des Charta-Prozesses. „Für die Deutsche AIDS-Hilfe gehört der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zwingend in die Erklärung“, erläutert er. „Homosexualität ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema und führt auch in der Versorgung häufig zu Diskriminierung.“

Außerdem trete die DAH dafür ein, die Selbstbestimmung eines Menschen auch dann zu respektieren, wenn er sich für einen Suizid entscheidet. Statt der Formulierung „Ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen bedeutet auch, den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegenzuwirken“ wünsche sich die Deutsche AIDS-Hilfe eine differenziertere Aussage. „Wir sehen auch, dass die Gewissheit eines Sterbens unter würdigen Bedingungen vielen die Angst vor dem Sterben nehmen kann“, sagt Holz. „Dennoch ist für uns eine Entscheidung für einen Suizid, auch wenn es dazu der Beihilfe anderer Personen bedarf, eine freie Wahl und damit zu akzeptierende Möglichkeit.“

Lesen, als PDF-herunterladen und unterzeichnen kann man die Charta auf der Website www.charta-zur-betreuung-sterbender.de. Dort finden sich auch Informationen über den bisherigen und weiteren Charta-Prozess und eine Liste der Unterzeichner.

(hs)