Viele Menschen, die in Deutschland der Sexarbeit nachgehen, sind durch verschiedene Gesetze illegalisiert (zum Beispiel Menschen ohne Papiere durch das Aufenthaltsrecht). Obwohl Prostitution in Deutschland grundsätzlich legal ist, arbeiten viele in der Illegalität – beispielsweise im Kontext von Sperrbezirken oder wenn sie nicht nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) angemeldet sind. Egal durch welches Gesetz sie entsteht – Kriminalisierung schadet Sexarbeiter*innen.

Denn je größer die Angst vor Strafe, desto stärker das Bedürfnis, im Verborgenen zu arbeiten und „undercover“ zu leben. Doch Isolation erzeugt psychische Belastung, macht Sexarbeiter*innen anfälliger für Gewalt und Ausbeutung und hindert sie daran, Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Isolierte Sexarbeiter*innen werden von Angeboten nicht erreicht – weder von HIV/STI-Präventionsmaßnahmen noch von Hilfsangeboten in den Problemfeldern Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel. Daher lautet die erste Voraussetzung für eine Verbesserung der Situation in der Sexarbeit: unterstützen statt bestrafen.

So sollten Sperrgebietsverordnungen in allen Bundesländern abgeschafft werden. Die Städte Berlin und Rostock machen es vor. An Orten, an denen Sperrbezirke weiter bestehen bleiben, sollte das Strafmaß möglichst gering ausfallen und Verstöße sollten lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.1

1 Dies entspricht dem Vorschlag des Bundesjustizministers Marco Buschmann zur geplanten Reform des Strafgesetzbuches.