Einstellung

Grundsätzlich gilt: Bei Bewerbungsgesprächen und Einstellungsuntersuchungen muss der Bewerber den Arbeitgeber nicht über seine HIV-Infektion informieren. Der Arbeitgeber darf auch nicht danach fragen. Stellt er die Frage trotzdem, darf der Arbeitnehmer sogar lügen.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in wenigen Berufen.

Der Arbeitgeber darf allerdings fragen, ob eine Krankheit besteht, die in absehbarer Zeit zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führen könnte. Ob das der Fall ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen, denn dank der HIV-Therapien sind auch HIV-Positive mit fortgeschrittener Infektion nach akuten Krankheitsphasen oft wieder arbeitsfähig.

Verschweigt jemand eine schwere Krankheit, ist die schlimmstmögliche arbeitsrechtliche Konsequenz das Ende des Arbeitsverhältnisses.

Vor einem Einstellungsgespräch sollte man sich genau überlegen, wie man entsprechende Fragen beantworten möchte. Ein Gespräch mit dem Arzt oder eine Beratung in einer Aidshilfe können dabei helfen.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Einstellung
  2. 2. Teil : Betriebsärztliche Untersuchung
  3. 3. Teil : Gesundheitszeugnis
  4. 4. Teil : Schwerbehinderung
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