Kündigung

Eine HIV-Infektion allein ist kein Kündigungsgrund. Wer eine Kündigung erhält, weil er oder sie HIV-positiv ist, sollte das auf keinen Fall akzeptieren.

Eine Kündigung kann allerdings juristisch berechtigt sein, wenn man über längere Zeit schwer krank ist, zum Beispiel wenn eine Aids-definierende Erkrankung diagnostiziert wurde und keine Besserung durch Medikamente zu erwarten ist. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber – wie bei anderen Erkrankungen auch – eine so genannte „krankheitsbedingte Kündigung“ aussprechen.

Inhaltsübersicht:

  1. 1. Teil : Kündigung
  2. 2. Teil : Fristlose Kündigung
  3. 3. Teil : Rechtliche Mittel
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