In der Beratungsarbeit ist die Auseinandersetzung mit Mehrfachdiskriminierung zwingend notwendig, um den Erfahrungen und Lebensrealitäten von Personen, die von mehr als einer Diskriminierungsform betroffen sind, gerecht zu werden.

Mehrfachdiskriminierung erleben in Deutschland viele Menschen. Eine Schwarze Frau in einer lesbischen Partner*innenschaft ist z. B. von mehreren Formen der Diskriminierung gleichzeitig betroffen: Rassismus, Sexismus und Homophobie.

In der Beratung wird sich meist auf ein Themengebiet, in dem Unterstützung gefordert ist, fokussiert, um die Zielgruppe anzusprechen. Trotzdem ist es wichtig, nicht außer Acht zu lassen, dass die ratsuchenden Personen möglicherweise Erfahrung mit mehreren Diskriminierungsformen machen.

Intersektionalität

Für sich überschneidende und gleichzeitig stattfindende Diskriminierungen sowie das komplexe Zusammenspiel von Diskriminierungsfaktoren wurde der Begriff „Intersektionalität“ geprägt.

Das Konzept der Intersektionalität geht davon aus, dass gesellschaftliche Machtverhältnisse miteinander verwoben sind. Sie werden nicht getrennt voneinander verstanden, sondern in ihren Überschneidungen (engl. intersection = Schnittpunkt, Schnittmenge) oder Wechselwirkungen.

Bei intersektioneller Diskriminierung wird eine Person, beeinflusst durch die jeweilige Situation, aufgrund verschiedener zusammenwirkender Merkmale ausgegrenzt oder benachteiligt. Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus oder Homofeindlichkeit kommen nicht nur in einer Person zusammen, sondern führen auch zu persönlichen, vielschichtigen Diskriminierungserfahrungen.