Im Vordergrund ein Klemmbrett mit einem Papierbogen, darauf ein Stethoskop, im Hintergrund Arme und Oberkörper einer Person in einem weißen Kittel; Symbolbild für das Thema Diagnose
©Stasique/stock.adobe.com
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Eine Hepatitis-A-Infektion wird in der Regel durch Nachweis von Antikörpern gegen HAV im Blut festgestellt, eine HBV-Infektion durch den Nachweis bestimmter Bestandteile des Virus (Antigene) und durch den Nachweis von Antikörpern gegen diese Antigene, eine HCV-Infektion durch die Kombination des Nachweises von Antikörpern gegen das Virus (Anti-HCV) sowie von HCV-Virusbestandteilen im Blut. Zur Hepatitis-C-Diagnostik gehört außerdem die Genotypbestimmung. Sie ist Grundlage für die Auswahl der Medikamente, da einzelne Wirkstoffe nicht gegen alle Genotypen bzw. nicht gegen alle gleich gut wirken.

Gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen „Check-up 35“ einmalig Anspruch auf eine Untersuchung auf Hepatitis B und Hepatitis C.