Die Infomappe richtet sich an Berater*innen in Aidshilfen.

Ratsuchende, die Fragen rund um HIV, Geschlechtskrankheiten und sexuellem Wohlbefinden haben, können sich an unsere Onlineberatung unter www.aidshilfe-beratung.de wenden.  

Schutzimpfungen sind derzeit nur gegen Hepatitis A und Hepatitis B möglich, wobei die Impfung gegen Hepatitis B auch vor Hepatitis D schützt. Der Impferfolg hält etwa zehn Jahre. Es empfiehlt sich für Viele eine Kombinationsimpfung (Hepatitis A und B). Die Kosten sind niedriger als die Gesamtkosten für eine einzeln verabreichte Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung.

Hepatitis A

  • Indikation privat: Personen mit Sexualverhalten mit erhöhter Gefährdung (wechselnde Partner, Rimming), Reisen in Ländern mit schlechten hygienischen Verhältnissen.
  • Indikation beruflich: Alle Berufe, die mit Kot bzw. Spuren von Kot in Kontakt kommen, z. B. Erzieherer_innen, Kanalarbeiter, Personal von Pflegeheimen, …

Wenn dringend ein Impfschutz benötigt wird (vor einer Reise, im Epidemiefall), ist die Einfachimpfung auf Hepatitis A der Kombinationsimfung (A+B) überlegen, der Impfschutz baut sich schneller auf.

Hepatitis B

  • Indikation Kinder: seit 1995 wird allen Säuglingen (ab 3. Monat), Kindern und Jugendlichen eine Hepatitis­-B-­Impfung empfohlen. Ca. 90 % der Kinder sind bei Einschulung geimpft.
  • Indikation privat: Personen mit Sexualverhalten mit erhöhter Gefährdung (wechselnde Partner_innen), HIV-Positive
  • Indikation beruflich: Alle Berufe, die mit Blut oder anderen Körpersekreten in Kontakt kommen, z. B. Ärzt_in- nen, Krankenpfleger_innen, Mitarbeiter_innen von HIV-Testprojekten, MitarbeiterInnen von Drogeneinrichtungen, Inhaftierte

Kostenträger

  • Arbeitgeber: Bei beruflichem Ansteckungsrisiko (z. B. medizinisches Personal) muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
  • Privat: Reiseschutzimpfungen müssen privat beglichen werden, doch übernehmen einige Kassen diese Kosten auf freiwilliger Basis.
  • Krankenkasse: Übernimmt die Kosten, wenn die „Indikationsimpfung“, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen und in die vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichten Schutzimpfungsrichtlinien aufgenommen worden ist (im Internet unter ▶ www.g-ba.de). 

Besonderheiten bei HIV-Positiven

Häufiger als bei HIV-Negativen baut sich kein ausreichender Impfschutz auf. Schlägt eine Impfung nicht an, wird eine Wiederholung mit höherer Dosis in mehreren Schritten empfohlen, bis ein ausreichender Impfschutz erreicht ist.

Bei schlechtem Zustand des Immunsystems kann darüber hinaus auch eine bestehende Immunität (durch eine früher durchgemachte Hepatitis oder eine Hepatitis-Impfung) verloren gehen. Steigt die Zahl der Helferzellen nach Erholung des Immunsystems später wieder an, empfiehlt sich eine Kontrolle des Impfschutzes und ggf. eine Auffrischungsimpfung oder erneute Impfung nach Impfschema.

Meldepflicht

Nach dem seit Januar 2001 gültigen Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht auf, die Erkrankung und der Tod durch Virus-Hepatitis namentlich meldepflichtig. Die Meldung wird in der Regel durch das Labor ausgelöst, das die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt und die virusbedingte Hepatitis festgestellt hat, oder durch den Arzt_die Ärztin, der_die sie veranlasst hat.

Die namentliche Meldung geht an das zuständige Gesundheitsamt, welches die Daten dann anonymisiert an das Robert Koch-Institut in Berlin weiterleitet.

Weitere Informationen

Alle Broschüren können beim Versand der Deutschen Aidshilfe www.aidshilfe.de/shop kostenlos angefordert werden. Auch vergriffene Exemplare können online gelesen und ausgedruckt werden.