Die Infomappe richtet sich an Berater*innen in Aidshilfen.

Ratsuchende, die Fragen rund um HIV, Geschlechtskrankheiten und sexuellem Wohlbefinden haben, können sich an unsere Onlineberatung unter www.aidshilfe-beratung.de wenden.  

PEP = Post-Expositions- Prophylaxe

Es kann vorkommen, dass beim Safer Sex etwas schiefgeht. Kondome können zum Beispiel reißen oder abrutschen. Manchmal werden sie im Rausch der Gefühle auch einfach vergessen. Wenn einer der Partner HIV-positiv und nicht behandelt ist, besteht die Möglichkeit, dass HIV übertragen wird.

Sofortmaßnahmen nach „Sexunfällen“

Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit einem oder einer HIV-positiven Partner_in lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung durch folgende Maßnahmen etwas reduzieren:

  • Nach eindringendem ungeschützten Anal­ / Vaginalverkehr: Urinieren und damit Harnröhre ausspülen. Penisunter fließendem Wasser mit Seife waschen. Dazu Vorhaut zurückziehen und Eichel sowie Innenseite der Vorhaut vorsichtig (ohne Druck auf die Schleimhaut auszuüben) reinigen.
  • Bei Aufnahme von Samenflüssigkeit in den Mund: sofort ausspucken und mit Wasser vier- bis fünfmal kurznachspülen. Bei Aufnahme tief im Rachen ist schlucken schneller durch- führbar als spucken.
  • Wenn Samenflüssigkeit ins Auge gelangt: mit Wasser ausspülen.
  • Man kann nicht zu einer Scheiden- oder Darmspülung raten. Es gibt keine Daten dazu, d. h. man weiß nicht, ob eine Spülung günstig ist oder sogar die HIV-Übertragungswahrscheinlichkeit erhöht.

Post-Expositions- Prophylaxe (PEP)

bedeutet „Nach-Risiko-Vorsorge“. Dazu werden für 4 Wochen HIV-Medikamente eingenommen. Die Medikamente hindern HIV daran, sich im Körper festzusetzen. Eine PEP ist identisch mit einer einmonatigen medikamentösen HIV-Therapie. Da eine solche Therapie kein unwesentlicher Eingriff in den Körper ist, ist eine PEP nur in ganz bestimmten Fällen angebracht.

Wann ist eine PEP indiziert?

Eine PEP wird klar empfohlen, wenn

  • ungeschützter Geschlechtsverkehr (anal oder vaginal) mit einem Partner oder einer Partnerin stattgefunden hat, der_die bekannt HIV-positiv ist und keine HIV-Therapie einnimmt bzw. dessen_ deren Viruslast mehr als 1000 Kopien / ml beträgt.

Eine PEP kann angeboten werden, wenn

  • die Viruslast des Partners_der Part-nerin zwischen 50 und 1000 / ml liegtoder
  • der Partner_die Partnerin anonymist, aber einer Gruppe angehört, die von HIV häufiger betroffen ist (MSM, i.v.-Drogengebraucher, Personen aus Hochprävalenzländern)

Falls sich medizinisches Personal mit einer Spritze oder einem anderen Instrument verletzt, das zuvor mit dem Blut eines HIV-infizierten Patienten in Kontakt gekommen ist.

Wenn ein mit HIV-haltigem Blut in Kontakt gekommenes Spritzbesteck von mehreren Drogengebrauchenden benützt wird.

Wann ist eine HIV-PEP nicht indiziert?

  • bei einem ungeschützten analen und vaginalen Sex mit einer Person, deren HIV-Status unbekannt ist, aber nicht einer Gruppe mit hoher HIV-Prävalenz angehört (z. B. auch Sexarbeiterinnen in Deutschland).
  • bei kondomlosem Sex mit einer HIV-positiven Person, die antiretroviral therapiert wird und deren Viruslast < 50 / ml liegt.
  • bei versehentlicher Stichverletzung an einer herumliegenden, gebrauchten Spritze (z. B. Spielplatz)

Zeitpunkt für eine PEP

Mit einer PEP muss so schnell wie möglich nach dem HIV-Infektionsrisiko begonnen werden. Am besten innerhalb von zwei Stunden, sonst möglichst binnen 24 Stunden, maximal bis zu 72 Stunden. Ob Beginn in einem Zeitraum nach 48 Stunden noch sinnvoll ist, ist strittig Je länger man wartet, desto geringer ist der Schutz der PEP.

Wo gibt es die PEP?

Nur spezialisierte Krankenhäuser und Arztpraxen kennen sich mit der PEP aus.

Informationen zur PEP gibt es auf der DAH-Homepage: ▶ https://www.aidshilfe.de/PEP

Über diesen Link gelangt man auch an eine Liste mit Namen und Adressen von geeigneten Anlaufstellen.

Die genannten Ambulanzen haben rund um die Uhr geöffnet. Leider machen wir manchmal die Erfahrung, dass sich Ärzt_innen nicht gut mit dem Thema PEP auskennen. Eine Hilfe kann deswegen das Blatt „Wegweiser zur PEP“ geben. Es enthält sowohl Hinweise für Menschen, die überlegen, ob eine PEP angebracht wäre als auch für Ärzt_innen. Man kann das Blatt hier herunterladen ▶ https://www.iwwit.de/sites/default/files/pep-wegweiser[1].pdf und dann ins Krankenhaus mitnehmen. Tagsüber ist die PEP auch in HIV-Schwerpunktpraxen erhältlich.