Die Infomappe richtet sich an Berater*innen in Aidshilfen.

Ratsuchende, die Fragen rund um HIV, Geschlechtskrankheiten und sexuellem Wohlbefinden haben, können sich an unsere Onlineberatung unter www.aidshilfe-beratung.de wenden.  

Für die PEP nach sexuellem Risiko ist die Praxis oft folgende: Die PEP wird nachts oder am Wochenende (meist von eher unerfahrenen Assistenzärzt*innen) angesetzt, optimalerweise als Starterkit für 3 Tage. Am nächsten Morgen bzw. nach dem Wochenende folgt die Untersuchung durch eine*n erfahrene*n Infektiolog*in. Die Indikation wird dann entweder bestätigt und die PEP auf 28 Tage ausgedehnt oder die PEP wird gleich wieder gestoppt. 

Bei beruflicher PEP (z. B. auch nach einem Risiko beim Blutabnehmen in einer Teststelle) sind auch die Durchgangsärzt*innen der Berufsgenossenschaft einzubeziehen. Die Erstversorgung kann durch jede*n kompetente*n Ärzt*in erfolgen.

HIV-Tests im Rahmen einer PEP

  • Vor Beginn einer PEP wird ein HIV-Test durchgeführt, um eine ggf. früher erfolgte HIV-Infektion auszuschließen. Bei beruflicher Exposition mit HIV ist der Test auch bedeutsam, falls es später um die Klärung von haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen geht.
  • Wird die PEP eingenommen erfolgt 6 Wochen nach Beendigung der PEP ein HIV-Test, um zu kontrollieren, ob eine Infektion stattgefunden hat oder nicht.

Andere Tests im Rahmen einer PEP

Zusätzlich werden in der Ausgangsuntersuchung und im Verlauf der PEP, je nach Impfstatus und Risikosituation, Tests auf Hepatitis B und C empfohlen, bei sexuellem Risiko auch auf Syphilis.

Um Nebenwirkungen der PEP zu erfassen, werden Nieren- und Leberwerte kontrolliert.

Fortbestehende Risiken

Personen, die zukünftig weiterhin HIV-Risiken haben werden, sowie HIV-serodifferente Paare, bei denen der*die HIV-positive Partner*in nicht (ausreichend) behandelt ist, sollten darüber aufgeklärt werden, dass der Schutz vor HIV-Übertragungen möglich ist durch

  • Schutz durch Therapie (U=U bzw. N=N)
  • die PrEP
  • die konsequente Verwendung von Kondomen.

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme war lange Jahre strittig. Durch eine Klarstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die außerberufliche PEP als Maßnahme der Sekundärprävention („Frühbehandlung“) zu sehen und damit eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der beruflichen PEP trägt die Unfallversicherung.

Wirksamkeit der PEP

Über die Wirksamkeit einer PEP gibt es keine zuverlässige Datenlage; laut Beobachtungsstudien scheint die Schutzwirkung bei über 80 % zu liegen. Je früher sie eingeleitet wird, desto höher ist die Chance, dass sie wirkt.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur PEP finden sich in der Deutsch-Österreichischen Leitlinie zur medikamentösen Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition (2022). Sie wurde federführend von der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG) unter Mitwirkung anderer Institutionen und Gesellschaften (RKI, DAH, DAGNÄ) verfasst.  Zu finden ist sie z. B. auf der Webseite der DAIG unter daignet.de Leitlinien und Empfehlungen (Direktlink https://daignet.de/leitlinien-und-empfehlungen/hiv-leitlinien/, Kurzlink: t1p.de/s47ql).